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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen enthalten allgemein branchenübliche und anerkannte Regeln und sind für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Auftraggebern zu verstehen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen uns und Ihnen als Auftraggeber zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei entsprechender Vereinbarung Bestandteil des Vertrags.

Diskretion

Wir verpflichten uns, alle uns bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Diskretion wird über das Vertragsverhältnis hinaus gewährt und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

Angebotsphase

Über die von uns zu erstellende Arbeit geben wir ein Vorangebot ab. Dazu muss die Aufgabenstellung von Ihnen möglichst detailliert beschrieben sein. Werden von uns im Angebotsstadium Vorschläge erarbeitet sind Sie nicht berechtigt diese Vorschläge später zu verwenden, sowohl in abgewandelter Form oder durch Dritte.

Auftragsannahme

Ein schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn wir die Übernahme nicht innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung ablehnen. Haben wir bereits mit der Bearbeitung des Auftrags begonnen, ist dessen Stornierung ausgeschlossen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Arbeit abzubrechen und den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Haftung bei Druckerzeugnissen

Wir bitten Sie, unsere Arbeit nach Fertigstellung sorgfältig zu prüfen. Sobald Sie unsere Arbeit als druckreif erklären, sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Druckvorlagen befreit. Soweit Sie von sich aus Korrekturen vornehmen lassen, entfällt jede Haftung durch uns. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere sind wir nicht verpflichtet jeden Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen. Die Verantwortung im Sinne des Presserechts liegt beim Auftraggeber. Eine Haftung für die Unbedenklichkeit einer technischen Dokumentation kann nicht übernommen werden. Mit der schriftlichen Freigabe ist ergo-safe (Inhaber Mark Sailer) von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Dokumentation befreit. Die Verantwortung im Sinne der Produkthaftung liegt beim Auftraggeber.

Haftung bei Dienstleitungsaufträgen

Für eine vom Auftragnehmer zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen, haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ein Schaden durch ihn oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Soweit dem Auftragnehmer kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet dieser nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.  Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers. In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers entsprechend der Versicherungssummen auf 1.000.000,00 EUR pro Jahr und Schadensfall

Zahlungsmodus bei Druckerzeugnissen

Im Allgemeinen erfolgt die Berechnung im Rahmen des Kostenvoranschlags. Wir behalten uns jedoch vor Teilrechnungen zu stellen. Erhöht sich der Aufwand eines Auftrags sind wir berechtigt den Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns vor Rechnungen von Zulieferbetrieben (Druckerei, Fotostudio usw.) direkt an den Auftraggeber weiterzuleiten. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. und anfallenden Versandkosten, zahlbar nach Rechnungserhalt innerhalb 10 Tagen rein netto.

Vergütungsvereinbarung bei Dienstleitungsaufträgen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle Preise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und ggf. anfallender Nebenkosten (notwendige Barauslagen gegenüber Dritten, Reisekosten, Spesen etc.). Angaben des Auftragnehmers zu den Gesamtkosten des Dienstleistungsauftrages sind Fixpreise (soweit nicht ausdrücklich als „nach Aufwand“ bezeichnet). Notwendig werdende Änderungen (Mehrleistungen) werden gesondert berechnet, soweit sie nicht auf Umständen beruhen, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Erforderliche Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten bzw. (im Fall von Spesen) nach den jeweils geltenden steuerlichen Freigrenzen gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen nach Abgabe der ersten Korrekturversion vollständig abzurechnen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig.

Abrechnungen erfolgen in der Regel ohne Gewährung von Skonto. Beim Skonto handelt es sich um ein freiwilliges Entgegenkommen, welches wir nur bestimmten Kunden gewähren (z.B. Stammkunden).

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Auftragnehmer ist unabhängig von sonstigen Ersatzansprüchen berechtigt, bei Zahlungsrückständen, die er nicht zu vertreten hat, bis zur Leistung der rückständigen Zahlungen eigene vertragliche Verpflichtungen aufzuschieben. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

Eigenwerbung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Veröffentlichungen und Darstellungen zur Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und die Mitarbeit an den jeweiligen Projekten hinzuweisen und die für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnisse im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
 

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Villingen Schwenningen

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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