In zahlreichen Betrieben innerhalb der Europäischen Union werden Maschinen nicht isoliert eingesetzt, sondern als Teile eines integrierten Systems – sie sind also untereinander verkettet. Die Tiefe dieser Verkettung variiert und bringt jeweils spezifische rechtliche Vorgaben mit sich, deren genaue Abgrenzung in der Praxis oft unklar bleibt. In diesem Zusammenhang wird häufig von „verketteten Maschinen“ gesprochen. Viele dieser Systeme erfüllen die gesetzlichen Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) oftmals nicht. Der Grund liegt oft darin, dass die Hersteller oder Betreiber die Unterschiede in den Verkettungsarten nicht verstehen und unsicher sind, welche rechtlichen Verpflichtungen sich daraus ergeben.
Definition einer Maschine gemäß der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
- Eine Maschine muss mindestens zwei bewegliche Teile enthalten, die sich relativ zueinander bewegen.
- Sie nutzen eine externe Energiequelle.
- Sie dienen einem bestimmten Zweck.
Für Maschinen ist generell eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Bei verketteten Maschinen sind die Definitionen und Vorschriften weniger eindeutig. Es stellt sich die Frage, wer für die Markteinführung von verketteten Maschinen verantwortlich ist und wie der Begriff „Gesamtmaschine“ definiert wird. Laut der Richtlinie umfasst eine Gesamtmaschine mehrere verbundene Maschinen, was in der Praxis jedoch wenig Klarheit schafft. Die Unterscheidung zwischen geringfügige Verkettung und tiefgreifende Verkettung kann eine gute Möglichkeit zur Entscheidungsfindung sein :
Geringfügige Verkettung
Die geringfügige Verkettung bedeutet, dass einzelne Maschinen zwar verbunden sind, aber weiterhin autonom funktionieren und leicht aus dem Verbund gelöst werden können. Jede Maschine im Verbund erfüllt die Definition einer Maschine sowie alle normativen Vorgaben; trägt ein CE-Zeichen; ist technisch entkoppelbar und kann nach der Trennung mit geringem Aufwand selbstständig produktiv tätig sein (beispielsweise via Handbeladung o.ä.).
Tiefgreifende Verkettung
Im Gegensatz dazu führt eine tiefgreifende Verkettung dazu, dass die einzelnen Maschinen nur als Gesamtheit funktionieren können. Es gibt keine einzelnen Steuerungseinheiten; die Steuerung erfolgt zentral für das gesamte System. Bei einer tiefgreifenden Verkettung wird aus den einzelnen Maschinen eine neue Gesamtmaschine. Diese Gesamtmaschine erfordert eine eigenständige CE-Kennzeichnung.
Die Unterscheidung dieser Verkettungsarten und das Verständnis der damit verbundenen rechtlichen Anforderungen sind entscheidend, um Sicherheitsmängel zu vermeiden und die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dieser Beitrag soll dazu beitragen, die oft bestehende Unsicherheit zu beseitigen und für Klarheit in der Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu sorgen.